NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach stellt verpflichtende Quote für R-Wohnungen auf den Prüfstand

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach stellt verpflichtende Quote für R-Wohnungen auf den Prüfstand

Im unmittelbaren Vorfeld der Landtagsanhörung zum geplanten Moratorium der Landesbauordnung besuchte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach die Düsseldorfer Rheinwohnungsbau GmbH. Im Quartier RKM 740 machte sich die Ministerin ein Bild davon, wie sich die beabsichtigte landesweite Quote für den Bau rollstuhlgerechter Wohnungen in der wohnungswirtschaftlichen Praxis auswirkt.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat dem Landtag vorgeschlagen, die Fristen vom Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 28. Dezember 2017 um zwölf Monate auf den 28. Dezember 2018 zu verschieben. In diesem Zeitraum sollen Kostentreiber und Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung identifiziert und geprüft werden. Hierzu zählt auch die verpflichtende Errichtung von rollstuhlgerechten Wohnungen bei Neubaumaßnahmen ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten.

Die Wohnungsunternehmen stemmen sich vor allem gegen die finanzielle Last, die der Bau von rollstuhlgerechten Wohnungen mit sich bringt. Rheinwohnungsbau-Geschäftsführer Thomas Hummelsbeck rechnete anschaulich vor: „Eine rollstuhlgerechte Wohnung kostet uns bei den reinen Baukosten im Schnitt 350 Euro je qm mehr. Das macht sich natürlich in der Miete bemerkbar, dazu lässt der erhöhte Flächenbedarf der Wohnung die Grundfläche und damit die Miete wachsen.“ Die hohen Kosten erschweren die Vermietung. „Aber oftmals hapert es auch am Umzugswillen der Betroffenen“, weiß Hummelsbeck aus den Vermietungsgesprächen zu berichten. „Die vertrauten vier Wänden loszulassen, fällt vielen schwer.“

Die Erfahrungen der Rheinwohnungsbau GmbH teilen die Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften im VdW Rheinland Westfalen. „Viele unserer Unternehmen beobachten, dass abhängig von der Marktsituation vor Ort entsprechende Angebote nicht nachgefragt werden und leer stehen. Oft nutzen auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen barrierefreie Wohnungen, weil auch hier die Bewegungsflächen ausreichen, die Mieten niedriger sind und der Standort stimmt“, so Alexander Rychter, Verbandsdirektor beim VdW Rheinland Westfalen.

Diese Erfahrungen plant die Landesregierung in den künftigen Umgang mit rollstuhlgerechtem Wohnraum einzubinden. Bei ihrem Besuch in Düsseldorf dachte Ministerin Scharrenbach laut über eine verbindliche Definition des Begriffs „barrierefrei“ nach – nicht nur im öffentlich geförderten Wohnungsbau sondern auch bei frei finanzierten Wohnungen. Bei Bedarf sollen die Wohnungen dann an rollstuhlgerechte Anforderungen angepasst werden.

Weitere Infos finden Sie hier im Presseartikel der WAZ >>

Über das Quartier RKM 740:

An der Pariser Straße/Kribbenstraße im Düsseldorfer Stadtteil Heerdt realisierte die Rheinwohnungsbau GmbH einen Mix aus 50 öffentlich-geförderten und 45 frei finanzierten Mietwohnungen. 20 Eigentumswohnungen runden das Angebot ab. Zum Quartier gehören ebenfalls eine U3-Kindertagesstätte sowie zwei Demenz-Wohngemeinschaften. Beide Einrichtungen werden von der Diakonie betrieben.

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